GESUNDHEIT GEHT VOR.
 



PATIENT:INNEN INFORMATION


Zuweisung

Für eine rehabilative physiotherapeutische Behandlung wird eine Verordnung von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin (oder Krankenanstalt) benötigt. Die Verordnung muss folgende Informationen enthalten: Diagnose, Therapieanwendungen (inkl. Anzahl), Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer. Wenn möglich sollte die ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Physiotherapeutische Behandlungen können auch vorsorglich in Anspruch genommen werden, für Präventionsmaßnahmen wird keine ärztliche Verordnung benötigt.


Kostenrückerstattung
Wir sind Wahltherapeuten/innen, dies bedeutet, dass Sie nach Bezahlung der Honorarnote diese bei der zuständigen Krankenkasse einreichen können. Die Höhe der Kostenrückerstattung ist abhängig von Ihrer Krankenkasse. Im Falle einer bestehenden Zusatzversicherung, können Sie nach Kostenrückerstattung Ihrer Krankenkasse den Selbstbehalt bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen.


Was Sie zur ersten Therapieeinheit mitbringen sollen
•   Verordnung 
•   aktuelle Befunde
•   ein großes Handtuch oder ein Leintuch